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Sonntag, den 11. April 2010 um 20:34 Uhr

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN

14. Wahlperiode

Drucksache 14/10674

18.02.2010

Datum des Originals: 16.02.2010/Ausgegeben: 22.02.2010

Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des

Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der

kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter

www.landtag.nrw.de

Antwort

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 3731 vom 7. Januar 2010

der Abgeordneten Andrea Ursula Asch Bündnis 90 / Die Grünen

Drucksache 14/10550

Betreuungslücke aufgrund späterer Sommerferien

Der Minister für Generationen, Familie, Frauen und Integration hat die Kleine Anfrage

3731 mit Schreiben vom 16. Februar 2010 namens der Landesregierung im Einvernehmen

mit der Ministerin für Schule und Weiterbildung wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Betreuungsverträge für Kindertagesstätten und die Offene Ganztagsgrundschule enden in

der Regel zum 31. Juli, dem offiziellen Ende des Schul- und Kindergartenjahres. Eltern, deren

Kinder eingeschult werden, müssen die folgende Zeit zwischen dem 31. Juli und Schuljahresbeginn

ggf. ohne ein den Kindern vertrautes Betreuungsangebot auskommen. Diese

Betreuungslücke muss z.B. durch Einsatz von Urlaub überbrückt werden.

Während in den letzten Jahren aufgrund der frühen Sommerferien und eines Schuljahresbeginns

Anfang/Mitte August die Betreuungslücke zeitlich klein war, wird sich dies in den kommenden

Jahren ändern. 2010 beginnt das Schuljahr am 27. August und 2011 sogar erst am

07. September. Dies bedeutet, dass Kindern beim Übergang von der Kita in die Grundschule

das vertraute Betreuungsangebot nicht mehr zur Verfügung steht und bis Schuljahresbeginn

eine Betreuungslücke von 4 bzw. 6 Wochen abgesichert werden muss. Erschwerend kommt

hinzu, dass in den Sommerferien viele Kitas zumindest teilweise geschlossen sind. Es besteht

die Gefahr, dass die Zeit der Betreuungslücke so lang wird, dass sie nicht einmal durch

den gesamten Jahresurlaub der Eltern geschlossen werden kann.

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/10674

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Welche Lösungsvorschläge hat die Landesregierung, um die in den kommenden Jahren

entstehenden Betreuungslücken in einer kindgerechten und familienfreundlichen

Weise zu schließen?

Es gibt keine Betreuungslücken beim Übergang von der Kindertagesstätte in die Schule, da

gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII ein Kind vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum

Schuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung hat. Die Landesregierung geht

daher davon aus, dass die Jugendämter die späteren Sommerferien in die örtliche Planung

einbeziehen und dabei die Belange der Eltern und ihrer Kinder berücksichtigen.

Im Bereich der offenen Ganztagsschule im Primarbereich gibt es keine Betreuungslücken,

weil die Zeit vom 1.8. eines Jahres bis zum 31.7. des Folgejahres nicht die Dauer des Ganztagsangebots,

sondern den Zeitraum für die Finanzierung der jeweiligen Plätze im offenen

Ganztag in einem Schuljahr darstellt. Die Finanzierung später Ferienzeiten am Ende eines

Schuljahres in der Zeit nach dem 1.8. eines Jahres ist dann aus den für die offene Ganztagsschule

bereit gestellten Mitteln des jeweilig folgenden Schuljahres möglich, ggf. auch

aus den Mitteln der allen offenen Ganztagsschulen grundsätzlich zur Verfügung stehenden

ergänzenden Betreuungspauschale.

 



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