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Pressemitteilung zur Verabschiedung des 1. Änderungsgesetzes des Kinderbildungsgesetz (KiBkiz)
Landesregierung erfindet Guinness-Buch verdächtiges Wahlrecht für Kindergarteneltern
LER/AB - Oberhausen, 24.07.2011 - Nun ist es also amtlich: Das 1. Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz), in dem die gesetzlichen Grundlagen der Elementarbildung für NRW geregelt sind, ist mit der Mehrheit der regierungstragenden Fraktionen und mit den Stimmen der LINKEN in der 3. Lesung verabschiedet worden. Die Entscheidung musste noch vor der Sommerpause fallen, um eine fristgerechte Umsetzung zum Beginn des Kindergartenjahres am 01. August zu gewährleisten.
Ein gewichtiger Bestandteil der Änderungen in der gegenwärtigen KibiZ-Revision sollte die Stärkung ehrenamtlicher Elterntätigkeit in den Kindergärten sein. Dazu zählt auch die Wahl von kommunalen Elternvertretungen und die Wahl eines Landeselternrates.
Während SPD und Grüne vor der Landtagswahl das Kinderbildungsgesetz der Vorgängerregierung regelrecht in der Luft zerrissen und den Eltern endlich wieder mehr Beteiligung und Mitsprache versprachen, arbeitet die rot-grüne Landesregierung in ihrem Gesetz inzwischen daran, das ehrenamtliche Engagement der Eltern mit einem Quorum (Mindestwahlbeteiligung)wesentlich zu erschweren. Das im Gesetzesentwurf ursprünglich vorgesehene 2/3 Quorum hätten auch die Polit-Profis im NRW Landtag nicht erfüllt. In NRW lag die Wahl- beteiligung 2010 gerade einmal bei 59,3%. Und das trotz der Millionenbeträge, die von den Parteien in den Landtagswahlkampf investiert wurden.
Dass dies einen gewissen Widerspruch darstellt, hat man nach vielen Gesprächen mit dem Landeselternrat offenbar auch in der Regierungskoalition verstanden: Von den ursprünglichen 66,67% ist man über 25% und 33% im Gesetzesentwurf inzwischen bei einem Quorum von 15% angekommen.
Konkret heißt es in §9 des geplanten KibiZ-Änderungsgesetzes:
„Die Elternbeiräte der Tageseinrichtungen für Kinder können sich auf örtlicher Ebene zu der Versammlung von Elternbeiräten zusammenschließen (...). Sie werden dabei von den örtlichen und überörtlichen öffentlichen Trägern der Jugendhilfe unterstützt. Die Versammlung der Elternbeiräte wählt in der Zeit zwischen dem 11. Oktober und dem 10. November einen Jugendamtselternbeirat. Die Gültigkeit der Wahl des Jugendamtseltern- beirates setzt voraus, dass sich15 v. H. aller Elternbeiräte im Jugendamtsbezirk an der Wahl beteiligt haben.“
Was im Gesetz einfach klingt ist in der Realität kompliziert, denn damit die Erfüllung des Quorums juristisch korrekt festgestellt werden kann, müssen die Voraussetzungen einer ordentlichen Wahl erfüllt sein, die deutlich über die Anforderungen der bisher üblichen Wahlen auf „bunten Zettelchen“ hinausgehen. Neben einer Wahlleitung auf „örtlicher Ebene“ zählt dazu u.a. auch, dass die Wahlberechtigten auf kommunaler Ebene erfasst und rechtzeitig persönlich und schriftlich benachrichtigt werden. Zur Überprüfung des Quorums ist es überdies erforderlich die Wahlbeteiligungexakt –und anonym- zu ermitteln. Insbesondere auch unter den geltenden gesetzlichen Datenschutz- bestimmungen Vorrausetzungen, die von den Jugendämtern und den freien Trägern der Jugendhilfe noch geschaffen werden müssten. Und die Kostenthematik wurde dabei noch nicht einmal angesprochen.
Die Stadtelternräte in NRW und der Landeselternrat können ein Quorum nur bestehen, wenn die Jugendämter ihren - nun gesetzlichen - Verpflichtungen nachkommen und die ehrenamtlich arbeitenden Eltern bei den Wahlen unterstützen.
Ein Stadtelternrat merkte dazu an: „Wie das alles funktionieren soll, weiß nur der liebe Gott. Und Ute Schäfer – vielleicht.“
-- Andreas Blanke 1. Vorsitzender Landeselternrat KiTa NRW e.V. Geschäftsstelle Kolberger Str.27 46149 Oberhausen Telefon (0208) 3766397 Telefax (0208) 3766398 http://www.landeselternrat-kita-nrw.de
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